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Wer in Deutschland Medikamente braucht, denkt selten darüber nach, wie fragil die Versorgung vor Ort geworden ist. Genau darauf will die Apothekerschaft jetzt aufmerksam machen: Am Montag, dem 23. März, ist ein bundesweiter Protesttag geplant. Viele Apotheken sollen an diesem Tag geschlossen bleiben. Die Versorgung läuft laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) über die Notdienst-Apotheken weiter.
Was passiert am 23. März konkret?
Die ABDA hat für den 23. März einen bundesweiten Protesttag beschlossen, die Landesapothekerverbände werden die Apotheken im gesamten deutschen Bundesgebiet dazu aufrufen, geschlossen bleiben. Zusätzlich sind Kundgebungen und Demonstrationen in Berlin, Hannover, München und Düsseldorf angekündigt.
Worum geht es der Apothekerschaft?
Im Kern geht es um die prekäre wirtschaftliche Lage der Apotheken. Die ABDA argumentiert, die Kosten seien in den vergangenen 13 Jahren deutlich gestiegen – nämlich um +65 %, während die Vergütung nicht Schritt gehalten habe. Seit 2013 mussten dadurch fast 20 % der Apotheken schließen, da unter diesen Bedingungen eine wirtschaftlich sinnvolle Führung nicht möglich sei. Ein Ende der Schließungswelle sehen die VertreterInnen der Branche noch nicht.
Konkret fordert die ABDA, eine politische Zusage umzusetzen: Das packungsbezogene Honorar wird seitens der Bundesregierung festgelegt, und im Koalitionsvertrag ist laut ABDA eine Erhöhung dieses Honorars von 8,35 auf 9,50 Euro vorgesehen. Diese Zusage fordern die ApothekerInnen nun ein. Ohne diese wirtschaftliche Stärkung der Apotheken werde die Versorgungslage für viele Menschen mit weiteren Schließungen kritisch – insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und die erforderliche Krisenresilienz bei der Arzneimittelversorgung.
Geht es nur ums Geld?
Nein – zumindest nicht nur. In der ABDA-Resolution wird auch vor Plänen gewarnt, die aus Sicht der Apothekerschaft die Arzneimittelversorgung „systemgefährdend“ verändern könnten. Darin spielt u.a. die Frage eine Rolle, wie Apotheken künftig personell geführt werden dürfen und welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards gelten sollen. Im Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), ist eine zeitweise Leitung der Apotheken ohne Apothekerin oder Apotheker vorgesehen.
Der neu gefasste § 29 Apothekengesetz ermöglicht im Entwurf die Vertretung der Apothekenleitung durch eine PTA – eine pharmazeutisch-technische Assistenz. Allerdings nur zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs, begrenzt auf bis zu 20 Tage im Jahr, höchstens 10 zusammenhängende Tage. Genau diese Aufweichung kritisiert die ABDA ausdrücklich und sieht keine Veranlassung, das auch nur zu erproben.
Was bedeutet das für PatientInnen – insbesondere für ältere Menschen?
Für viele Menschen wird am Protesttag vor allem spürbar: Wer dringend ein Medikament braucht, muss gegebenenfalls zur zuständigen Notdienst-Apotheke ausweichen – und unter Umständen weitere Wege einplanen. Medienberichte rechnen mit einer deutlich reduzierten Anzahl über den Notdienst geöffneter Apotheken.
Wenn Sie am 23. März Medikamente brauchen:
- Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie Dauermedikamente rechtzeitig davor auffüllen können.
- Planen Sie bei Akutbedarf mit Notdienst-Apotheken (ggf. längere Wege & Wartezeiten).
Unabhängig davon, wie man diesen Protest bewertet: Der Konflikt macht sichtbar, wie sehr sich die Gesundheitsversorgung verändert – und wie stark regionale Erreichbarkeit, Personal, Finanzierung und Krisenfestigkeit zusammenhängen. Für eine alternde Gesellschaft ist das keine Randfrage, sondern dringend notwendige Infrastruktur.
Author: Anja Herberth
Chefredakteurin













