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Home Demenz

Erwachsenenvertretung in Österreich und Deutschland: Zwischen Fürsorge, Freiheit und Fachkräftemangel

Ältere Menschen brauchen niederschwellige Unterstützungsangebote, um sich in der Komplexität von Bürokratie und Digitalisierung zurechtzufinden. Da es diese Angebote häufig nicht gibt, brauchen sie Hilfe. Credit: Shutterstock

Ältere Menschen brauchen niederschwellige Unterstützungsangebote, um sich in der Komplexität von Bürokratie und Digitalisierung zurechtzufinden. Da es diese Angebote häufig nicht gibt, brauchen sie Hilfe. Credit: Shutterstock

Unsere Themenblöcke:

  • Warum wir uns mit Erwachsenenvertretung beschäftigen müssen
  • Situation in Österreich (mit Checkliste) 
  • Situation in Deutschland (mit Checkliste)
  • Fazit: Niederschwellige Unterstützung würde Vertretungen vermeiden

Die Frage, wie Menschen in Krisen- oder Krankheitssituationen rechtlich vertreten und unterstützt werden, betrifft tausende Familien jedes Jahr. Oft geht es um Personen, die aufgrund von Demenz, psychischen Erkrankungen oder vergleichbaren Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können.

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es dafür eindeutig geregelte Systeme – doch die Interviews mit Andreas Gschaider, Fachbereichsleiter im VertretungsNetz Österreich, und Elmar Kreft, Geschäftsführer des Fachverbands Betreuungsgerichtstag e. V. in Deutschland, zeigen: Die Herausforderungen nehmen zu, die Systeme stoßen angesichts steigender Fallzahlen und struktureller Entwicklungen an ihre Grenzen.

Was ist Erwachsenenvertretung bzw. rechtliche Vertretung – und warum ist sie so wichtig?

Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von psychischer Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit nicht mehr selbstständig ohne Gefahr eines erheblichen Nachteils regeln können, werden unterstützt. Anstelle einer vollständigen Entmündigung – wie sie früher üblich war – geht es heute darum, dieSelbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten. Daher ist im Sinne des Erwachsenschutzgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschen jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um eine notwendige Entscheidung zur Erledigung ihrer Angelegenheiten möglichst eigenständig zu treffen. Die Bestellung einer Erwachsenenvertretung darf immer nur das letzte Mittel sein („ultima ratio“).

Gerade im Zuge des demographischen Wandels steigt die Bedeutung dieses Themas: Immer mehr ältere Menschen leben mit chronischen Erkrankungen oder kognitiven Einschränkungen, gleichzeitig fehlen familiäre Netzwerke und professionelle Strukturen. Das Thema wird auch getrieben durch erodierende Strukturen – insbesondere am Land –  sowie durch die Digitalisierung. 

Worauf wir in diesem Artikel besonders hinweisen wollen: Wer frühzeitig Vorsorge trifft – etwa durch eine Vorsorgevollmacht – kann verhindern, dass im Ernstfall Fremde über zentrale Lebensentscheidungen bestimmen.

Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit Erwachsenenvertretung ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Thema: Sie schafft Sicherheit für Betroffene, entlastet die Angehörigen und die bereits an ihre Grenzen stoßenden Strukturen in der Erwachsenenvertretung. Niemand ist davor gefeit – nach einem Unfall kann jede und jeder in die Situation kommen, rechtliche Unterstützung zu brauchen.

Andreas Gschaider (Credit: Johannes Zinner)
Andreas Gschaider (Credit: Johannes Zinner)

Unser Interviewpartner für die Situation in Österreich: Mag. Andreas Gschaider, Fachbereichsleiter für Erwachsenenvertretung im VertretungsNetz Österreich.

Über VertretungsNetz: Der österreichische Erwachsenenschutzverein vertritt, unterstützt und berät in den Bereichen Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung. Zur Homepage: vertretungsnetz.at

=> Hier geht’s zum Download der Checkliste für Österreich

Die Situation in Österreich: Vier Säulen der Erwachsenenvertretung

Das österreichische System basiert auf vier Säulen: Der Vorsorgevollmacht, sowie der gewählten, gesetzlichen und gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Die idealste Form ist die Vorsorgevollmacht, bei der man beizeiten, wenn man noch entscheidungsfähig ist, selbst bestimmt, wer im Fall der Fälle vertreten soll. „Die Intention des Gesetzes ist, dass Erwachsenenvertretungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) möglichst vermieden werden“, erklärt Andreas Gschaider, Fachbereichsleiter für Erwachsenenvertretung im Verein VertretungsNetz.

Daher sollte die Vorsorgevollmacht Vorrang gegenüber allen anderen Vertretungsformen haben: Auch bei der gewählten Erwachsenenvertretung wird noch selbst entschieden – trotz bereits leicht eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit. Beide Formen sind entweder beim Anwalt, im Notariat oder einem der Erwachsenenschutzvereine wie VertretungsNetz zu errichten und in ein Register (ÖZVV – Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) einzutragen.

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung kann durch einen der nächsten Angehörigen übernommen werden. Wenn diese Option nicht möglich ist, so wird eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt. Sie trat an die Stelle der früheren Sachwalterschaft.

Experte Gschaider betont: „Auch wenn eine erwachsene Person eine oder einen ErwachsenenvertreterIn hat, wird ihre Geschäftsfähigkeit grundsätzlich nicht automatisch eingeschränkt. Wenn die vertretene Person entscheidungsfähig ist, kann sie auch ohne Zustimmung ihrer Vertretungsperson weiter gültig Verträge abschließen. Ist sie nicht entscheidungsfähig, dann benötigt sie die Genehmigung des Geschäftes durch die rechtliche Vertreterin.“

Gerichtliche Erwachsenenvertretungen werden von Erwachsenenschutzvereinen wie VertretungsNetz übernommen– aber: „Wir sind zwar der größte Erwachsenenschutzverein, können aber die Vertretungen nicht flächendeckend in unserem Zuständigkeitsgebiet übernehmen, weil wir zu wenig Mittel dafür haben“, erklärt Gschaider, „Grundsätzlich gibt es einen Mangel an ErwachsenenvertreterInnen in Österreich. Die Ressourcen in Relation zu den zunehmenden Fallzahlen können den Bedarf einfach nicht abdecken.“ Aktuell vertritt VertretungsNetz 22%, also fast ein Viertel der aufrechten gerichtlichen Vertretungen im Zuständigkeitsgebiet, und die Kapazitäten stoßen hier bereits an Grenzen.

Seit einer Reform im Jahr 2025 entfällt die verpflichtende vorherige Abklärung im Erneuerungsverfahren durch Erwachsenenschutzvereine, ob es in den jeweiligen Fällen Alternativen zur Erwachsenenvertretung gibt. Zudem wurde die maximale Gültigkeitsdauer einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre erhöht. Diese Änderungen wurden von SelbstvertreterInnen und Verbänden wie dem Österreichischen Behindertenrat stark kritisiert.

Um die Selbständigkeit der Betroffenen weitgehend zu schützen, wird im Falle einer Anregung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung immer genau analysiert: „Wir führen im Auftrag des Gerichts immer eine Abklärung durch, machen uns ein genaues Bild der Situation“, so der Experte, „Wenn es Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung gibt, dann werden diese auch empfohlen.“

Die Herausforderung: Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung nützt aktuell die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Und auch die zweite Möglichkeit – die gewählte Erwachsenenvertretung, bei der Betroffene, deren Entscheidungsfähigkeit bereits leicht eingeschränkt ist, ein oder eine rechtliche VertreterIn bestimmen – wird vergleichsweise selten genutzt. Praktisch dominieren daher die gesetzliche Erwachsenenvertretung (durch Angehörige) und die gerichtliche Erwachsenenvertretung (durch Organisationen wie VertretungsNetz oder Anwälte).

Das Grundproblem: Struktureller Mangel an Unterstützung für ältere Menschen

Die Gründe für den steigenden Bedarf an Vertretungen sind vielfältig: Durch den demografischen Wandel steigt die Zahl älterer Menschen. Sie benötigen niederschwellige Unterstützungsangebote, um sich in der Komplexität von Bürokratie und Digitalisierung zurechtzufinden. „Diese Angebote wären der Idealzustand, damit sie selbst entscheiden können. Aber es gibt viel zu wenige davon, das ist ein großer struktureller Mangel“, beklagt Gschaider. Beispiele für altersfreundliche Städte wie Brugge sind rar, und die fortschreitende Digitalisierung begünstigt die Notwendigkeit von Vertretungen, die bei niederschwelligen Unterstützungsangeboten nicht benötigt würden.  

Auch der Rückzug von Basisstrukturen wie Banken und Lebensmittelhandel aus dem ländlichen Bereich bedeutet, dass die Betroffenen vermehrt Unterstützung benötigen. Denn oft ist der Umstieg auf z.B. digitales Banking und Selbstbedienungsangebote einfach nicht mehr möglich. Auch verlangen Pflegeheime mitunter bereits im Vorfeld die Bestellung einer Erwachsenenvertretungen, obwohl diese nicht erforderlich ist, um einen oder eine AnsprechpartnerIn zu haben, mit der die vertraglichen Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden können.

Längere Bindung, weniger Kontrolle

Eine problematische Entwicklung sieht Gschaider in der Verlängerung der maximalen Dauer einer Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre und dem Wegfall der obligatorischen Abklärung im Erneuerungsverfahren („Erneuerungsclearing“).  Ursprünglich musste alle drei Jahre überprüft werden, ob eine Erwachsenenvertretung noch notwendig ist. „Das wurde auf maximal fünf Jahre ausgeweitet – und die damit verbundene verpflichtende Abklärung, ob die Erwachsenenvertretung noch erforderlich ist, ist nicht mehr obligatorisch“, sagt er. Damit steigt das Risiko, dass Betroffene über lange Zeit in einer Vertretung bleiben, obwohl sich ihre Situation verbessert hat. „Die Betroffenen haben natürlich das Recht, einen Antrag auf Prüfung zu stellen, wenn man sich nicht gut unterstützt und vertreten fühlt oder die Vertretung nach eigenem Ermessen nicht mehr notwendig erscheint. Oft scheitern die Betroffenen aber daran, den Antrag zu stellen“, so Experte Gschaider.

Sein Fazit: „Wenn man seitens der Länder und Gemeinden entsprechende Unterstützungsangebote aufbauen würde, bräuchte es viele Erwachsenenvertretungen gar nicht“, ist Gschaider überzeugt. Es fehle an niederschwelligen Unterstützungsangeboten, die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung fördern, bevor Eingriffe in die Autonomie und Selbstbestimmung durch eine Erwachsenenvertretung nötig werden. Auf Grund der aktuellen Situation empfiehlt der Experte daher: „Wenn man älter wird oder kurz vor der Pension steht, sollte man einmal beginnen, sich mit den Themen Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung auseinanderzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Selbstbestimmtheit auch bis ins hohe Alter zu erhalten“, so Gschaider.

Download Checkliste für Österreich (Stand: Oktober 2025)
Deutschland: Betreuung statt Vertretung

Ein wenig anders ist die Situation in Deutschland. Hier spricht man nicht von Erwachsenenvertretung, sondern von rechtlicher Betreuung. Elmar Kreft, Geschäftsführer von Betreuungsgerichtstag e.V., erklärt: „Es gibt im Grunde zwei wesentliche Säulen: Die Vorsorgevollmacht und die rechtliche Betreuung.“

Die Vorsorgevollmacht ist extrem niederschwellig: Sie benötigt im Gegensatz zur österreichischen Situation weder Notar noch Registrierung. „Jede Person, die einwilligungsfähig und geschäftsfähig ist, kann jemanden anderen im Vorfeld bemächtigen, seine Angelegenheiten zu regeln. Bei der Bundesnotarkammer sind inzwischen über sechs Millionen Vorsorgevollmachten hinterlegt. Schätzungen gehen davon aus, dass es zusätzlich viele Millionen nicht registrierte aber gültige Vollmachten gibt – genaue Zahlen werden jedoch nicht erhoben“, so Kreft. Diese Vollmachten haben Vorrang vor einer gerichtlich bestellten Betreuung.

Das reduziert die Zahl der Betreuungsverfahren, ersetzt sie aber nicht. Denn wenn keine Vorsorge getroffen wurde oder die Situation komplexer ist, bestellt das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin. Das Ausmaß ist beachtlich: „Es gibt in Deutschland ungefähr 1,3 Millionen Menschen, die einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin haben“, sagt Kreft.

Elmar Kreft (Credit: BGT EV)
Elmar Kreft (Credit: BGT EV)

Unser Interviewpartner für die Situation in Deutschland: Elmar Kreft, Geschäftsführer von Betreuungsgerichtstag e.V., Diplom-Sozialarbeiter &  Gesundheits- und Sozialökonom.

Über den Betreuungsgerichtstag e.V.: Der Betreuungsgerichtstag e. V. (BGT) ist ein Fachverband von JuristInnen, rechtlichen BetreuerInnen, Fachkräften aus sozialen, pflegerischen und ärztlichen Berufen sowie aus der Wissenschaft, Lehre und Verwaltung. Ziel ist es, die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von betreuten Menschen zu stärken und ihre soziale Situation zu verbessern. Zur Homepage: www.bgt-ev.de

=> Hier geht’s zur Checkliste für Deutschland 

Selbstbestimmung trotz Betreuung

Sind Menschen nicht mehr einwilligungsfähig, dann wird geprüft, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist. „Das machen vorrangig Angehörige, also die Kinder oder Enkelkinder. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen oder die Vertretung nicht ausüben können, dann wird ein beruflicher Vertreter bestellt“, erklärt Kreft.

Ein wichtiger Unterschied zum alten Vormundschaftssystem besteht darin, dass die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen grundsätzlich erhalten bleibt. „Menschen mit einer rechtlichen Betreuung sind voll entscheidungsfähig“, betont Kreft. Seit der Reform von 1992 steht Unterstützung vor Stellvertretung im Zentrum. Kreft: „Dieser Grundsatz wurde 2023 nochmal gestärkt und klar im Gesetz formuliert. Was die betreute Person selbst regeln oder besorgen kann, macht sie selbst. Wird an Grenzen gestoßen, dann wird vom rechtlichen Betreuer zunächst unterstützt. Erst wenn das nicht mehr ausreicht, etwa bei Demenz im Endstadium, dann tritt der reine Vertretungsauftrag in Kraft.“

In der Praxis ist dieser Idealform der Vertretung durch hohe Fallzahlen und knappe Ressourcen aber nur schwer umzusetzen. „Berufliche BetreuerInnen betreuen oft Dutzende oder gar bis zu 90 Fälle gleichzeitig. Bei so vielen Fällen ist es schwierig, regelmäßig persönlichen Kontakt zu halten“, erklärt Kreft. Statt individueller Unterstützung droht oft eine Verwaltung im großen Stil. Weiters stehen Angehörige, die Betreuungen übernehmen, zusätzlich zur oft schwierigen pflegerischen Situation vor bürokratischen Hürden und mangelnder Unterstützung.

Im bürokratischen Dickicht

Die bürokratischen Regelungen hängen davon ab, wie die Vertretung zustande kam, so Kreft: „Bei der Vorsorge-Vollmacht, die noch in gesunden Zeiten erstellt wird, gibt es keinen, der kontrolliert. Aber bei Betroffenen, die etwa bereits dement sind und dann eine rechtliche Betreuung erhalten, wird es sehr bürokratisch für die Angehörigen. Betreuende müssen jedes Jahr dem Gericht Rechenschaft ablegen und das Vermögen der betreuten Person offenlegen. Nicht verwandte Personen – etwa ein Schwager oder eine Nachbarin – müssen zusätzlich eine genaue Rechnungslegung einreichen. Für Menschen, die selten mit Behörden oder Formularen zu tun haben, kann das eine echte Hürde sein.

Weiters, so Kreft, müsse eine Vielzahl von Dingen geregelt werden, wenn jemand pflegebedürftig ist: „Die Pflegeversicherung muss beantragt werden, und da benötigt es eventuell einen Einspruch, wenn das nicht richtig eingruppiert wird. Bei privaten Versicherungen muss man jede einzelne Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Viele Menschen schaffen das nicht mehr, und dann ist jedes Mal eine vollmächtige Betreuung notwendig. Das ist eine Entwicklung, die zu einer echten Herausforderung wurde.“

Die Vergütung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer erfolgt überwiegend aus den Landesjustizhaushalten. Nur in wenigen Fällen – wenn die betreute Person über ausreichendes Vermögen verfügt – werden die Kosten privat getragen. Gezahlt wird ein pauschaler Betrag pro Fall, und diese Pauschale, so Kreft, wurde teilweise seit über 13 Jahren nicht angepasst: „Sie müssen immer sehr dafür kämpfen, dass diese Vergütung auch angemessen ist.“ Heißt also: Steigender Bedarf bei gleichzeitig unattraktiven Rahmenbedingungen. Und durch die nicht angepassten Vergütungspauschalen ist das Halten des Einkommensniveau nur durch mehr angenommene Fälle möglich. Damit sinkt automatisch die Qualität der Betreuung.

Neben einer angemessenen Bezahlung braucht es auch eine bessere Begleitung der Angehörigenbetreuer und der Bevollmächtigten. „Das Sozialsystem ist komplex und es ist herausfordernd, wenn man kranke Angehörige hat. Diese Menschen brauchen eine Unterstützung, eine Begleitung,“ erklärt Kreft, „Das machen in Deutschland Betreuungsvereine, die Politik widmet sich diesem Thema aber nur widerwillig. Der Aufbau dieser Strukturen ist schwierig, und es gibt Vereine, die ihre Arbeit wieder einstellen, weil es wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Ich halte es aber für extrem wichtig, dass die ehrenamtlichen Betreuer auch die entsprechende Unterstützung haben.“

So werden aktuell in den Kommunen Betreuungsstellen aufgebaut, die selbst nicht betreuen, aber prüfen, ob eine Betreuung erforderlich ist und versuchen, Betreuungen zu vermeiden: „Das funktioniert wie eine Art vorgelagerte Hilfe. Wenn jemand nur ein bisschen angeschoben werden muss, für ein halbes Jahr Unterstützung benötigt, dann wird das über diese Betreuung gewährleistet. Und nicht sofort eine rechtliche Betreuung über das Gericht erwirkt.“ Dieser Aufbau gestaltet sich laut Kreft aber sehr zäh.

Download Checkliste für Deutschland (Stand: Oktober 2025)

Fazit: Gemeinsame Herausforderungen

Beide Systeme – in Deutschland und Österreich – sind in der Theorie dazu ausgerichtet, Vertretungen möglichst zu vermeiden. Trotz der Unterschiede im Aufbau zeigen beide Systeme ähnliche Problemlagen: Steigende Komplexität und Bürokratie, Fachkräftemangel und fehlende niederschwellige Unterstützungs-Strukturen bei gleichzeitig steigendem Bedarf. In beiden Ländern führt es dazu, dass Vertretungen auch in Fällen eingerichtet werden müssen, wo es eigentlich keine brauchen würde – wenn es altersgerechte Strukturen geben würde. Die Masse an Fällen und die unzureichende Vergütung erschweren eine qualitativ hochwertige Begleitung. Beide Experten betonen, dass die Systeme an Belastungsgrenzen stoßen.

Die Erwachsenenvertretung bzw. rechtliche Betreuung soll Menschen schützen, darf aber ihre Selbstbestimmung nicht aus dem Blick verlieren. Andreas Gschaider mahnt, dass ohne regionale Netzwerke aus Freiwilligen und ohne Nachbarschaftshilfe viele Vertretungen unnötig eingerichtet werden. Elmar Kreft verweist auf die Dimension von 1,3 Millionen Betroffenen in Deutschland und die Notwendigkeit, die Prinzipien von Unterstützung vor Stellvertretung auch praktisch mit Leben zu füllen.

Beide Länder stehen vor der gleichen Aufgabe: Lösungen zu finden, die den steigenden Bedarf bewältigen, ohne dass die Qualität der Begleitung leidet. Denn am Ende geht es nicht nur um rechtliche Konstrukte – sondern um Menschen, die in verletzlichen Situationen verlässliche Unterstützung brauchen.

Anja Herberth
Author: Anja Herberth

Chefredakteurin

Tags: DemenzErwachsenenvertretung
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