Das E-Auto booomt. Doch viele potentielle Käufer sind skeptisch. Sie fragen sich: Wie lade ich mein Auto auf? Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus? Wir haben die Antworten.
Das E-Auto setzt sich durch: Anfang 2023 gab es bereits 110.000 Stromer in Österreich. Auch das Netz der Ladestationen wächst. Fast 15.000 öffentliche Ladepunkte standen zu
Jahresanfang für Elektroautos zur Verfügung (Quelle: BEO).
Doch das Laden an solchen öffentlichen Steckdosen ist oft mühsam: Unterschiedliche Betreiber, undurchsichtige Tarife und fehlende Normierungen schrecken immer
noch ab. Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure fällt
ein vernichtendes Urteil: Wer sein Auto nicht in der Firma oder zuhause
aufladen könne, dem sei von einem reinen Elektrofahrzeug abzuraten, sagte er
gegenüber der APA.
Aber auch die Option seine E-Auto zu Hause zu laden, ist nicht ohne Tücken. Voraussetzung ist nämlich die passende Ladeinfrastruktur. Rein theoretisch kann man ein Elektroauto zwar auch an einer normalen Haushaltssteckdose (SchuKo-Stecker) laden. Doch da dauert sehr lange. Das hängt damit zusammen, dass solche Haushaltsstecker und auch die dahinter liegende Verkabelung nicht für die Abgabe von hohen Leistungen und schon gar nicht über eine längere Zeit gedacht sind. Sie erwärmen sich mit der Zeit und es besteht im äußersten Fall sogar Brandgefahr. In der Regel sind solche Stromkreise mit einer 16-Ampére-Sicherung abgesichert. Die maximal verfügbare Ladeleistung berechnet sich aus dem Produkt der Netzspannung von 230 V und dem höchsten zulässigen Strom, hier also 16 Amprére. Das ergibt rund 3600 Watt oder 3,6 Kilowatt maximale Ladeleistung
Haushaltsstecker taugen nur zum „Notladen“
Lädt man ein Elektroauto über einen solchen Stecker, dann nennen die Hersteller der Fahrzeuge das „Notladung“. Um sicher zu gehen, dass dabei das Haus nicht abgefackelt wird, reduzieren sie den Ladestrom nochmals auf 10 Ampére und laden nur mit 2,3 KW – was ungefähr der doppelten Leistung eines Haarföhns entspricht. Dementsprechend lange dauert es bis der Stromspeicher voll ist. Je nach Fahrzeug-Typ kann das 24 Stunden und mehr dauern.
Doch mit der Ladedauer steigen auch die Ladeverluste. Im September 2022 hat der ADAC in einem Test gemessen, wie ineffizient das Laden an einer Haushaltssteckdose ist. Bis zu 25 Prozent der Energie, so zeigten die Messungen, geht dabei verloren. Und es ist auch eine ganz schlechte Idee, für diese Prozedur ein Verlängerungskabel aus dem Fenster zu hängen. Je länger die Zuleitung, je schlechter die Steckkontakte, desto mehr wird dem fließenden Strom ein Widerstand entgegengesetzt. Es entstehen Verluste, die in Wärme umgesetzt werden. Die Brandgefahr steigt dramatisch.
Der bessere Weg ist es auf eine sogenannte Wallbox zu setzen: im Wesentlichen eine spezielle Steckdose zur Wandmontage mit gefinkelter Ladeelektronik. Sie wird von einem konzessionierten Elektriker installiert und garantiert sicheres
und effizientes Laden des E-Autos. Solche Wallboxen nutzen in der Regel einen
400-Volt-Starkstromanschluss und können 11 kW und mehr liefern. Es lohnt, sich
ein paar Leistungsreserven zu bilden und wenn möglich zu einer stärkeren Box zu
greifen. Das nächste Auto kommt bestimmt und wird dann vermutlich auch mit
höheren Ladeströmen zu Rande kommen. Die Frage nach den Kosten für die Errichtung lässt sich nicht so einfach beantworten. Sie hängen vor allem auch von den örtlichen
Gegebenheiten ab. Als Anhaltspunkt können 600 Euro für die Box gelten,
hinzukommen die Kosten für die Installation.
Die Installation einer Wallbox braucht Zustimmung der Mitbewohner – manchmal
Das Problem mit solchen Wallboxen: Wer sie in Mehrparteienhäusern installieren möchte, braucht die Zustimmung der Miteigentümer. Bei der Ausführung gibt es
die Möglichkeit einer Einzellösung, bei der die Wallbox einem einzigen
Wohnungseigentümer zugeordnet ist. Er trägt die Kosten für die Installation und
auch für die Wartung. Für die Stromzufuhr wird der Zählpunkt der Wohnung
angezapft. Ist das bautechnisch nicht möglich, kann man alternativ auch einen
neuen Zählpunkt errichten.
Die zweite Option ist es, die Hausbewohner für eine Gemeinschaftsanlage zu begeistern. Eine solche Anlage kann später auch noch ganz einfach ohne weitere Beschlüsse der Hausgemeinschaft erweitert werden. Bei einer solchen Lösung können spezielle Wallboxen durch Lastverteilung auch bei einem schwächelnden Hausnetz für eine gleichmäßige Versorgung aller Fahrzeuge sorgen und eine Überlastung verhindern. Letztlich spart das auch Geld, denn die Kapazität des Hausanschlusses muss nicht erhöht werden, das hält auch die Netzgebühren niedrig. In jedem Fall sollte man aber schon bei der Planung mit dem Netzbetreiber reden und die Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb prüfen lassen.
Die neue Zustimmungsfiktion macht die Errichtung einfacher
Rechtlich gesehen gibt es in Österreich bereits seit Beginn des Jahres 2022 einige Vereinfachungen. Seitdem existiert die sogenannte „Zustimmungsfiktion“: Wer eine Wallbox installieren möchte, braucht die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer nicht mehr aktiv einzuholen. Stattdessen müssen diese bei einem Einwand gegen das Vorhaben schriftlich ablehnen. Vorrausetzung für die Zustimmungsfiktion ist, dass alle anderen Wohnungseigentümer über die geplante Änderung ordnungsgemäß und nachweislich schriftlich verständigt wurden und niemand binnen zwei Monate dagegen schriftlich widerspricht
Das gilt allerdings nur bei Errichtung einer sogenannten „langsamen“Ladestation. Was das genau ist, darüber herrscht derzeit noch Unklarheit. In der Regel versteht man darunter Einzelladestation, die 1-phasig max. 3,7 kW oder mit Starkstrom (400 Volt) max. 5,5 kW bieten. Ladepunkte mit 11 kW oder mehr gehören laut aktuellen Gerichtsurteilen in jedem Fall nicht mehr dazu.
Bei solchen Anlagen müssen dann in jedem Fall alle Eigentümer aktiv
zustimmen. Tun sie das nicht, dann bleibt dem Wohnungseigentümer noch die Möglichkeit, beim zuständigen Bezirksgericht zu beantragen, dass diese Zustimmung im Außerstreitverfahren ersetzt wird. Dies gilt auch für den Fall,
dass es gegen die Errichtung einer kleineren Anlage Einsprüche gibt und die Zustimmungsfiktion nicht greift.
Um eine Gemeinschaftsanlage zu erstellen, genügt es, wenn eine einfache Mehrheit aller Wohnungseigentümer bzw. Miteigentumsanteile zustimmt. Nach der WEG-Novelle 2022 gibt es aber nun auch die Option, dass sich eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, die zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile ausmachen, für die Installation aussprechen.