Eine Energiegemeinschaft ist eiin Zusammenschluss von mindestens zwei, aber in Regel mehreren Teilnehmern, um Energie in Form von Strom, Wärme und Biogas sowohl gemeinsam produzieren als auch nutzen zu können. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft können die Energie über Grundstücksgrenzen hinweg produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen. Solche Energiegeminschaften treiben die Energiewende vor allem auch durch den Ausbau von dezentralen Energiesystemen voran. Zusätzlich ergeben sich wirtschaftliche Anreize und die regionale Wertschöpfungskette wird gestärkt.
Es gibt zwei Energiegemeinschafts-Modelle: Einerseits die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ (EEG) und andererseits die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“. Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz). Sie müssen sich nur innerhalb des Konzessionsgebiets des Netzbetreibers befinden.
Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, doch im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und darf sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.