Rechtliches rund ums Sanieren

Bei der Sanierung von Gebäuden gibt es in Österreich zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die beachtet werden müssen. Wir geben einen Überblick darüber.

Bei der Sanierung von Gebäuden gibt es in Österreich zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die beachtet werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Als Laie sieht man sich im Alltag nicht selten vor das Problem gestellt, bürokratische Aufgaben erledigen zu müssen. Angefangen von Steuerangelegenheiten bis hin zu anderen gesetzlichen Regelungen, die eingehalten werden müssen und deren Formulierungen oft so komplex sind, dass man bereits nach den ersten Zeilen aufgibt und es auf einen anderen Tag verschiebt. Gleichzeitig begleiten uns diese Gesetze, Verordnungen usw. täglich, auch im Kontext von Gebäudesanierungen.

Damit es jedoch keinen Grund zum Verzweifeln gibt, werden im Folgenden einige wichtige rechtliche Aspekte und Vorschriften zusammengefasst und erläutert:

Bauvorschriften und Normen

Bei der Sanierung von Gebäuden müssen die geltenden Bauvorschriften und Normen eingehalten werden. Dies betrifft Bereiche wie Brandschutz, Wärmedämmung, Barrierefreiheit, zulässige Gebäudehöhe, Elektroinstallationen, Lüftungssysteme und vieles mehr. Es ist wichtig, über die aktuellen nationalen und lokalen Vorschriften informiert zu sein und sicherzustellen, dass die Sanierung diesen Standards entspricht.

Baugenehmigungen

Je nach Art und Umfang der geplanten Sanierungsarbeiten können Baugenehmigungen erforderlich sein. Vor Beginn der Sanierung ist es sinnvoll, sich über die örtlichen Baugesetze und Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Genehmigungen beantragt und erhalten werden. Dies kann den Umbau bestimmter struktureller Elemente, Veränderungen der Gebäudenutzung oder die Vergrößerung des Gebäudevolumens betreffen.

Umweltrechtliche Vorschriften

Bei der Sanierung von Gebäuden können auch umweltrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen. Zum Beispiel werden oft bei der Entfernung alter Fenster oder der Dämmung von Fassaden asbesthaltige Materialien oder andere umweltgefährdende Stoffe freigesetzt. In vielen Ländern gibt es daher Vorschriften zum Umgang mit solchen Materialien, die bei der Sanierung von Gebäuden beachtet werden müssen.

Denkmalschutz

Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem geschützten Bereich liegt, gelten spezielle Vorschriften und Restriktionen für die Sanierung. Daher sind in diesem Fall zusätzliche Genehmigungen und Auflagen erforderlich, um sicherzustellen, dass der historische Charakter und die architektonischen Merkmale des Gebäudes erhalten bleiben. In enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Denkmalschutzbehörden werden die genauen rechtlichen Vorgehensweisen vereinbart.

Verträge und Vereinbarungen

Vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten sollten klare schriftliche Verträge und Vereinbarungen mit den beteiligten Parteien, wie z.B. Auftragnehmern, Subunternehmern und Lieferanten, abgeschlossen werden. Diese Verträge enthalten im Idealfall Details zu den Leistungen, Kosten, Zeitrahmen, Haftung, Zahlungsbedingungen und allen anderen relevanten Bedingungen. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Konflikte zu minimieren.

Wenn Sanierungsmaßnahmen beispielsweise von einem Auftragnehmer durchgeführt werden, müssen die Bedingungen und Pflichten in einem Vertrag festgehalten werden. Dabei sind die vereinbarten Kosten, Ausführungsfristen und Haftungsregelungen zu beachten.

Arbeitssicherheit

Die Sicherheit der Arbeiter und der Bewohner und Bewohnerinnen während der Sanierungsarbeiten ist von großer Bedeutung. Dabei sind die geltenden Arbeitsschutzvorschriften und -richtlinien zu beachten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, wie unter anderem der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, die Einrichtung von Absperrungen und Warnschildern, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und die Beachtung von Gefahrstoffvorschriften.

Gewährleistung und Haftung

Bei der Sanierung von Gebäuden ist es wichtig, sich über Gewährleistungsfristen und Haftungsfragen im Klaren zu sein. Dazu zählt die ordnungsgemäße Verwendung der Materialien und der entsprechend vereinbarte Qualitätsstandard der erbrachten Arbeiten bzw. auch die Vereinbarung von Gewährleistungen. Im Falle von Mängeln oder Schäden müssen die rechtlichen Schritte und mögliche Haftungsfragen geklärt sein.

Eigentümerverantwortung

Im Allgemeinen sind Gebäudeeigentümer für die Sanierung und Instandhaltung ihrer Immobilien verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Gebäude den baurechtlichen Vorschriften entspricht und über ausreichende Sicherheitsmaßnahmen verfügt.

Die Sanierung von Gebäuden kann eine komplexe Angelegenheit sein und erfordert oft eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Mit einem Überblick über die verschiedenen Vorschriften und Regelungen, können rechtliche Konsequenzen vermieden werden.

Keine Pflicht, dennoch ratsam

Derzeit gibt es in Österreich keine energetische Sanierungspflicht im Wohnbau. Auch bei einem Hauskauf gibt es keine Verpflichtungen in diese Richtung. Nur ein Energieausweis (ist erforderlich, der in der Verantwortung des Verkäufers/der Verkäuferin liegt. Im Energieausweis wird der Heizwärmebedarf der Immobilie pro m² der Brutto-Grundfläche aufgeführt. Darauf basierend wird das Gebäude in eine der Klassen A (Passivhaus) bis G (altes, unsaniertes Haus) eingeteilt.

Dennoch sind Sanierungen sehr sinnvoll, da Energie eingespart werden kann, die Umwelt geschützt und eine lebenswerte Zukunft für alle ermöglicht werden. Ab 2025 soll jedoch der verbindliche Tausch bestimmter Heizungen gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz beginnen, was vor allem alte Öl- und Kohleheizungen betrifft. Die Regierung setzt derzeit eher auf Anreize und Förderungen anstelle von Zwang.

Es gibt jedoch eine Dynamik im Bereich der Energieeffizienz, und Richtlinien können sich schnell ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass mittel- bis langfristig eine Sanierungspflicht eingeführt wird, insbesondere für Gebäude mit niedrigem Energiestandard, wenn man die Klimaschutzziele der EU und der österreichischen Bundesregierung betrachtet. Die EU-Ziele sehen vor, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % und bis 2050 vollständig reduziert werden sollen. Österreich strebt die Klimaneutralität bis 2040 an.

Da 40 Prozent des Energiebedarfs in Europa auf Gebäude entfallen, ist eine energetische Sanierung bestehender Wohngebäude unerlässlich, um diese Klimaschutzziele zu erreichen.


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