Mit dem zunehmenden Einsatz von Smart-Home-Systemen, digitalen Assistenzlösungen und künstlicher Intelligenz in der Pflege wächst auch die Verantwortung, sensible Daten von Nutzerinnen zu schützen. Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich handelt es sich oft um höchst persönliche Informationen, deren Missbrauch gravierende Folgen haben kann. Doch wie sicher sind smarte Pflege-Technologien wirklich? Und worauf sollten Anbieter, Nutzerinnen und Angehörige achten?
Warum Datenschutz in der Pflege besonders sensibel ist
In der Pflege werden täglich Daten verarbeitet, die unter die besonders schützenswerten Kategorien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fallen – etwa Informationen zu Gesundheitszustand, Medikamenten, Mobilität oder Verhalten. Werden diese Daten über Sensoren, Apps oder Cloud-Dienste erhoben und gespeichert, sollte daher der Datenschutz mitbedacht werden.
Gerade in der häuslichen Pflege, wo technische Systeme oft direkt im privaten Wohnraum installiert sind, wird der Schutz der Privatsphäre zu einer zentralen Aufgabe.
Typische Risiken bei smarten Pflegesystemen
- Unzureichende Verschlüsselung
Viele günstige Geräte und Systeme übertragen Daten unverschlüsselt oder speichern sie ohne ausreichende Schutzmechanismen. Dadurch können Unbefugte auf personenbezogene Informationen zugreifen. - Cloud-basierte Speicherung in Drittländern
Wenn personenbezogene Daten auf Servern außerhalb der EU gespeichert werden, gelten oft nicht dieselben Datenschutzstandards wie in Europa. Dies kann die Rechte der Betroffenen gefährden. - Fehlende Transparenz
Betroffene wissen oft nicht, welche Daten genau erhoben, wie und wo sie zu welchem Zweck verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden. Ohne klare Informationen ist keine informierte Einwilligung möglich – ein Verstoß gegen die DSGVO. - Fehlkonfigurationen oder mangelnde Updates
Systeme, die nicht regelmäßig aktualisiert werden, sind anfällig für Sicherheitslücken. Auch falsch konfigurierte Geräte können zum Einfallstor für Hacker werden.
Was sagt die DSGVO?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor:
- Einwilligung: Personen müssen aktiv und informiert zustimmen, dass ihre Daten verarbeitet werden.
- Datenminimierung: Nur jene Daten dürfen erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.
- Recht auf Auskunft und Löschung: Betroffene können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen und deren Löschung fordern.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Anbieter müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten treffen.
Für Anbieter smarter Pflege-Technologien bedeutet das: Datenschutz muss von Anfang an („privacy by design“) mitgedacht werden.

Best Practices für sichere und datenschutzkonforme Pflege-Technologie
- Geräteauswahl mit Bedacht
Verwenden Sie nur Systeme, deren Hersteller transparent über Datennutzung informieren und Sicherheitsstandards einhalten (z. B. Serverstandort EU, regelmäßige Sicherheitsupdates, Zertifizierungen wie ISO 27001). - Auf lokale Datenspeicherung achten
Systeme, die Daten lokal und nicht in der Cloud verarbeiten, bieten mehr Kontrolle und Sicherheit. - Zugriffsrechte beschränken
Nur berechtigte Personen (z. B. Pflegekräfte, Angehörige) sollten Zugriff auf sensible Informationen haben. Zugriffsprotokolle und konkrete Rollenverteilungen helfen, Missbrauch zu verhindern. - Zustimmung richtig einholen
Betroffene benötigen eine verständliche Erklärung, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Achten sie darauf, dass diese Zustimmung schriftlich eingeholt wird. - Regelmäßige Schulung und Information
Pflegedienste und Angehörige sollten regelmäßig über Datenschutzbestimmungen und den sicheren Umgang mit Technik geschult werden. Dies vermeidet Anwendungsfehler. Auch die Passwörter sollten regelmäßig geändert werden und gängigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen (also NICHT: 123456) - Vertragliche Absicherung mit Anbietern
Wenn externe Dienste oder Plattformen genutzt werden, sollten klare Vereinbarungen zur Datenverarbeitung (Auftragsverarbeitungsverträge) bestehen.

Author: Anja Herberth
Chefredakteurin