Die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist eine komplexe Aufgabe, die eine gründliche Planung und sorgfältige Durchführung erfordert. Als wichtiger Teil der Geschichte und Erbe einer Gemeinde oder Nation gesehen, ist es wichtig, sie zu erhalten und zu schützen. In Österreich stehen etwa zwei Prozent der Gebäude unter Denkmalschutz und unterliegen in diesem Sinne konkreten behördlichen Auflagen.
Der Begriff „Denkmal“ umfasst ein breites Spektrum von Objekten, die aus künstlerischen, geschichtlichen, städtebaulichen, technischen oder wissenschaftlichen Gründen von öffentlichem Interesse sind. Dazu gehören Bauwerke aller sozialen Schichten, wie Schlösser, frühere Arbeitersiedlungen oder bäuerliche Anwesen. Die Aufgaben und Ziele der Denkmalpflege werden jedoch oft unterschiedlich definiert. Im Zentrum steht immer die Frage, wie das Erbe der Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft bewahrt werden kann. Alte Bausubstanz ist eine nicht regenerierbare Ressource, die wesentlich zur Lebensqualität bewohnter Räume beiträgt. Wer diese zerstört, löscht den geschichtlichen Bezug einer Gesellschaft aus. Der österreichische Gesetzgeber hat daher entschieden, in diesem Bereich regulierend einzugreifen.
Regulierter Denkmalschutz in Österreich
In Österreich regelt das Denkmalschutzgesetz (DMSG) alle Belange des Denkmalschutzes. Für ein denkmalgeschütztes Gebäude besteht ein öffentliches Interesse: Das BDA entscheidet in einem Bescheid, in dem es die historischen, künstlerischen und kulturellen Aspekte prüft, ob dieses Interesse gegeben ist. Der Denkmalschutzvermerk im Grundbuch bleibt so lange bestehen, bis entschieden wird, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Gebäudes nicht mehr besteht.
Es gibt jedoch keine klaren Richtlinien für das Vorliegen des öffentlichen Interesses. Die Entscheidung wird daher von Fall zu Fall individuell getroffen. Allerdings wirft es auch viele Fragen auf, da viele Details nicht genau geklärt sind. So gibt es beispielsweise keine klare Abgrenzung der Liegenschaften in den verschiedenen Kategorien. In Österreich sind etwa die Hälfte der denkmalgeschützten Objekte Profanbauten. Das sind Bauten wie Bibliotheken, Bahnhöfe, Gerichte, oder Universitäten, die keinen religiösen Zweck haben. Der Rest sind sakrale (religiöse) Bauten, archäologische Objekte, Garten- und Parkanlagen sowie technische Denkmäler.
Sanierung: Aufwendig und teuer
Das Bundesdenkmalamt ist auch für Sanierungen zuständig – und hier wird es für die Besitzer kompliziert: Mit dem Besitz eines denkmalgeschützten Gebäudes gehen einige Verpflichtungen einher. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen darauf achten, das Gebäude zu erhalten und vor Verfall zu bewahren. Zudem müssen geplante Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zwei Monate vor ihrem geplanten Beginn dem Bundesdenkmalamt vorgelegt werden. Bei einem denkmalgeschützten Objekt werden Sanierungskonzepte auf Basis von Erkenntnissen der Bauforschung bewertet bzw. ausgearbeitet.
Der Fokus liegt eher auf der Reparatur als auf Erneuerung und sind auf das Notwendige beschränkt: Dadurch wird der Fokus auf eine substanzschonende und reversible Umsetzung gelegt, die den Charme und Charakter des Gebäudes erhält. So wird durch die Analyse alter Putzschichten herausgearbeitet, welche Gestaltungen das Haus im Laufe seiner Geschichte erfahren hat. Diese Erkenntnisse sind etwa in der Fassadengestaltung mitentscheidend.
Einer enormer Aufwand, der auch ins Geld geht: Insbesondere wenn die Sanierung Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine betrifft. Steht ein Objekt unter Denkmalschutz, kann das Bundesdenkmalamt Förderungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Restaurierungsarbeiten, Voruntersuchungen usw. vergeben. Die Bemessungsgrundlage ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Arbeiten oder den konkreten Kosten.
Übrigens: Aktuell sind Baudenkmäler in Österreich noch von den energetischen Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) befreit. Das bedeutet, dass sie nicht den energetischen Anforderungen in Bezug auf Heizung und Klimatisierung entsprechen müssen.